Presseinfo BVergG-Novelle 2026

Bestbieter statt Billigstbieter: Bauwirtschaft und Gewerkschaft ziehen bei der Vergabe-Novelle an einem Strang

Auftraggeber und Auftragnehmer trafen sich in der BAUAkademie BWZ OÖ, um über die Folgen der BVergG-Novelle 2026 zu diskutieren. Einig war man sich in einem Punkt: Der niedrigste Preis darf nicht mehr automatisch gewinnen.

Steyregg, 21. September 2026. Wer öffentliche Bauprojekte allein nach dem Preis vergibt, baut am Bedarf vorbei. Diese Botschaft zog sich am Montag durch die Informationsveranstaltung von Landesinnung Bau OÖ und Zukunftsagentur Bau in der BAUAkademie BWZ OÖ in Steyregg, wo Vertreter:innen von Bauwirtschaft, Gewerkschaft und Gemeinden über die Folgen der Novelle des Bundesvergabegesetzes diskutierten.

Anlass war das Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 8/2026), das am 1. März in Kraft getreten ist. Es schreibt fest: Den Zuschlag erhält grundsätzlich das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot, nicht automatisch das billigste. Nur wenn eine Leistung eindeutig und vollständig beschrieben ist, darf der Preis allein entscheiden. Öffentliche Auftraggeber:innen dürfen zudem Bauaufträge bis 200.000 Euro direkt vergeben, mit vorheriger Bekanntmachung bis 2 Millionen Euro. Welches Zuschlagssystem gilt, muss bereits in der Ausschreibung stehen.

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Rechtlich eingeordnet hat die Novelle Martin Schiefer, Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Vergaberecht. Er verwies auf den neuen Zwei-Millionen-Grenzwert im Bau, bezogen auf den Vorhabensbegriff, sowie auf die Pflicht, Ausschreibungen künftig über ein einheitliches, EU-weites elektronisches Formular zu veröffentlichen. „Die entscheidende Frage ist, ob die stärkere Gewichtung von Lebenszykluskosten endlich den ersehnten Paradigmenwechsel vom Billigst- zum Bestbieter einläutet“, sagte Schiefer.

Für Gemeinden bedeute das vor allem, ihre Mittel vernünftig einzusetzen, anstatt nur auf den niedrigsten Anschaffungspreis zu schauen. „Wer Lebenszykluskosten statt Anschaffungspreise bewertet, stärkt heimische Unternehmen und fördert Innovation“, sagte Schiefer.

Ganz unumstritten war der Weg dorthin nicht. Im Begutachtungsentwurf hatten Branchenvertreter im Herbst 2025 noch vor einer Aufweichung des Bestbieterprinzips gewarnt, auch Nationalratsabgeordneter Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, nannte den damaligen Entwurf einen Schritt in die falsche Richtung. In der schließlich beschlossenen Fassung wurde das Bestbieterprinzip, im Gesetzestext Bestangebotsprinzip genannt, ausdrücklich gestärkt.

Was das für die einzelne Ausschreibung bedeutet, erläuterten Norbert Hartl, Präsident der BAUAkademie BWZ OÖ und Bundesinnungsmeister-Stellvertreter Bau, und Matthias Wohlgemuth von der Bundesinnung Bau. Hartl ordnete zunächst die neuen Schwellenwerte ein und zeigte auf, welche Chancen sich daraus für leistungsfähige heimische Betriebe ergeben. 

Vergabe müsse vor allem eines sicherstellen, so Hartl: Qualität und leistungsfähige Unternehmen am Markt zu halten. Vergaberichtlinien seien nur dann etwas wert, wenn sie fair und zugleich wirtschaftlich sind.

Kritisch sieht er, wie Eignungskriterien und Referenzen in der Praxis am Markt vorbeigehen. „Wenn eine Ausschreibung drei Referenzprojekte für einen viergeschossigen Wohnbau verlangt, es davon im ganzen letzten Jahr aber nur drei in Oberösterreich gegeben hat, dann spiegelt das den Markt nicht wider. Und wer für eine Dachdeckerarbeit ausgerechnet ein Krankenhaus als Referenzobjekt verlangt, schließt Betriebe grundlos aus, die dieselbe Leistung ebenso gut an einer Schule erbracht haben“, sagte Hartl.

Die Bauwirtschaft sei aus zwei Gründen von öffentlichem Interesse, erklärte Hartl weiter: Öffentliche Auftraggeber:innen setzen österreichisches Steuergeld ein, heimische Betriebe beschäftigen österreichische Arbeitnehmer:innen und führen Kommunalsteuer an ihre Standortgemeinde ab. Die Bundesinnung erarbeite dafür derzeit einen eigenen Kriterienkatalog, der anschließend zur Verfügung gestellt werde.

Wolfgang Holzhaider, Landesinnungsmeister Bau OÖ, knüpfte daran an: „Qualität am Bau entsteht in der Ausschreibung, lange bevor der erste Bagger anrollt. Eine gründliche Bedarfsanalyse im Vorfeld ist dabei eines der wichtigsten Qualitätskriterien überhaupt. Wer nur den niedrigsten Preis bewertet, holt sich Nachträge und Verzögerungen auf die Baustelle.“ Damit wiederholte er eine Forderung, die er bereits beim Bautag OÖ Ende Jänner erhoben hatte: mehr Gewicht für regionale Wertschöpfung bei öffentlichen Bauvergaben. „Der Bau ist eine besonders lohnintensive Branche, hier bleibt das meiste Steuergeld im Land. Deshalb ist die Rot-Weiß-Rot-Initiative so wichtig“, sagte Holzhaider.

Unter dem Titel „Rot-Weiß-Rot Bauen: Auftragsvergabe ist Verantwortung“ ordnete Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, die Novelle wirtschaftlich ein, ein Punkt, den auch Holzhaider im Verlauf der Diskussion unterstrich. Die Bauwirtschaft sei einer der zentralen Motoren für Beschäftigung, Wachstum und Wertschöpfung in Österreich: An ihr hängen 1,1 Millionen Arbeitsplätze, sie erwirtschaftet jeden fünften Euro Wertschöpfung im Land und trägt 27 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben bei. „Rot-weiß-rote Vergabe ist Hausverstand mit Verantwortung, sie sichert Jobs, Qualität und Zukunft“, sagte Muchitsch. „Es geht nicht darum, weniger Geld auszugeben, sondern darum, es richtig auszugeben. Das Geld soll in Österreich bleiben.“

Wie stark der Rückgang tatsächlich ist, machte Muchitsch an einem Vergleich fest: „Wenn irgendwo eine Firma zusperrt und dabei 250 Arbeitsplätze auf einen Schlag verloren gehen, ist das eine Titelseite. Wir haben in der Bauwirtschaft in den letzten fünf Jahren 17.303 Arbeitsplätze verloren, ein Minus von 11,43 Prozent, aber das passiert Stück für Stück und fällt kaum auf“, sagte er. Ausgangspunkt war das Rekordjahr 2021 mit Vollbeschäftigung und ausgelasteten Betrieben, seither ging es schrittweise bergab. In Oberösterreich gingen allein in der Bauwirtschaft, ohne nachgelagerte Bereiche, 2.244 Arbeitsplätze verloren, ein Minus von 7,29 Prozent. Für 2026 zeichne sich zwar ein leichter Aufschwung ab, der Trend in Österreich bleibe aber insgesamt negativ, die Arbeitslosigkeit sei zuletzt um weitere 0,7 Prozentpunkte gestiegen. Die Arbeitskräfte am Bau, die wir verloren haben, kommen nicht mehr zurück. Fakt ist, wir haben eine Facharbeitermangelkrise. Wenn die Konjunktur wieder anzieht, stellt sich die Frage, woher wir die Fachkräfte dafür nehmen.“

Die kommunale Perspektive brachte Franz Flotzinger ein, Direktor des Gemeindebundes OÖ: „Gemeinden stehen der regionalen Wirtschaft besonders nah. Jede Vergabe bindet Steuergeld der Gemeinde und entscheidet mit über Betriebe und Arbeitsplätze vor Ort.“ Trotz der angespannten Wirtschaftslage, oder gerade deswegen, seien Gemeinden besonders darum bemüht, einen Investitionsrückstau zu vermeiden. „Ich persönlich bin ein riesengroßer Freund von Lebenszykluskosten. Es gibt aus meiner Sicht kein Argument, warum man immer nur die reinen Investitionskosten in den Vordergrund stellt und nicht die Kosten über den gesamten Lebenszyklus. Das liegt im Interesse der Steuerzahler:innen, der Volkswirtschaft und des Umweltschutzes, dafür brauchen wir die Unterstützung aller Kräfte“, sagte Flotzinger.

Ob die Novelle die gewünschte Wirkung entfaltet, hängt nun davon ab, wie Auftraggeber:innen die neuen Spielräume nutzen. Für die Baubranche entscheidet sich daran, ob sich Qualität und regionale Wertschöpfung künftig tatsächlich stärker auszahlen als der niedrigste Preis. Das öffentliche Beschaffungsvolumen in Österreich beträgt rund 70 Milliarden Euro pro Jahr, das Vergaberecht ist damit ein wichtiges wirtschaftspolitisches Instrument. Jede einzelne Vergabe entscheidet mit, ob regionale Wirtschaft, Arbeitsplätze und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld gestärkt werden.

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