barrierefrei

Barrieren im öffentlichen Raum erschweren nicht nur Menschen mit Behinderung das Leben. Barrierefreies Bauen bedeutet Maßnahmen zu setzen und Gebäude und den öffentlichen Raum so zu planen und zu gestalten, dass diese von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung sicher genutzt werden können.

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Die Grundlagen sind in den Ö-Normen B1600 (Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen) und B1601 (spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen, Planungsgrundsätze) enthalten. Darüber hinaus finden sich in den Bauordnungen der Länder wie auch in anderen Landesgesetzen (z.B. Aufzugsgesetze, Veranstaltungsgesetze) zwingende Bestimmungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit.

Bauen fürs Alter: Der Begriff "Bauen fürs Alter" meint barrierefreien Wohnraum der ev. zusätzlich Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sogenannter niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet. Dadurch soll das selbständige Leben im Alter zumindest erleichtert werden.

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